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§ 1 Anmeldung, Vertrag

Ihre Anmeldung kann schriftlich per Post oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Online-Formular) erfolgen. Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung vom Anbieter beim Teilnehmer zustande. Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB entfällt das Widerrufsrecht bei touristischen Leistungen nach der Buchungsbestätigung. Sollten Sie von dem Vertrag zurücktreten fallen Stornierungskosten an.

§ 2 Leistung

Der Umfang der vertraglichen Leistung und die Höhe der Vergütung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots sowie aus der schriftlichen Buchungsbestätigung. Bei Abweichungen zwischen den Angaben des Angebots und der Buchungsbestätigung gelten die Angaben der Buchungsbestätigung. Die Zahlung des Seminarpreises ist bis zum vermerkten Termin auf der Rechnung zu entrichten. Durch den Teilnehmer während der Veranstaltung nicht in Anspruch genommene Leistungen bedingen keinen Anspruch auf anteilige Rückerstattung. Programmänderungen (z.B. wetterbedingt) begründen keine Ersatzforderungen. Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch auf Erbringung der Leistung. Alle angegebenen Preise sind Endpreise. Gemäß § 19 UStG wird auf den Fastenleiteraufwand keine Umsatzsteuer erhoben und daher auch nicht ausgewiesen.

§ 3 Rücktritt durch den Kunden

Der Rücktritt ist jederzeit schriftlich per Post oder Email möglich. Entscheidend ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Als Ersatz für bereits getroffene Vorkehrungen und Aufwendungen wird folgender Anspruch erhoben: bis 42 Tage vor Veranstaltungsbeginn 10 %, 41-15 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 %, ab 14 Tage, bei Nichterscheinen und Abbruch 100 % des Gesamtpreises. Bis 3 Tage vor Beginn der Veranstaltung kann ein Ersatzteilnehmer/eine Ersatzteilnehmerin gestellt werden, sofern der Ersatzteilnehmer/erin den Anforderungen an die Veranstaltung (z.B. gesundheitliche Voraussetzungen) gerecht wird . Dazu ist eine schriftliche Information an den Veranstalter erforderlich. In diesem Fall entfallen die Stornokosten.

Die Stornierungskosten können durch eine Reiserücktrittsversicherung abgesichert werden. Diese ist in jedem Reisebüro erhältlich und kann auch über das Internet abgeschlossen werden. Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, da diese nicht im Preis enthalten ist.

§ 4 Rücktritt durch den Veranstalter

Ist kurzfristig die Voraussetzung für eine Nichtdurchführbarkeit der Veranstaltung eingetreten, hat der Veranstalter die Teilnehmer unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Der Teilnehmer erhält Ausweichtermine oder einen zeitlich begrenzten Gutschein. Weitere Ansprüche seitens des Teilnehmers sind ausgeschlossen.

Ein Vertrag kann fristlos gekündigt werden, wenn ein Teilnehmer ungeachtet einer Abmahnung durch den Veranstalter die Veranstaltung nachhaltig stört und sich so vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Kündigung gerechtfertigt ist.

Im Falle einer Erkrankung der Fastenleiterin oder anderer nicht vorhersehbarer Ereignisse, die den Einsatz der angegebenen Fastenleiterin unmöglich machen, ist der Veranstalter berechtigt, einen anderen qualifizierten Fastenleiter für die entsprechende Fastenwoche einzusetzen.

Die Verpflichtung der Fastenleiterin zur Rückzahlung der Fastenleiterpauschale entfällt in Fällen von höherer Gewalt (Krieg, Naturkatastrophen, Epidemien, behördlichen Anordnungen usw), die sich als ein von außen kommendes nicht abwendbares Ereignis darstellt.

§ 5 Gesundheitliche Voraussetzungen für die Teilnahme

Bei den Angeboten auf dieser Seite handelt es sich um „Fasten für Gesunde“, ohne ärztliche Betreuung. Interessenten, die regelmäßig verschreibungspflichtige Medikamente einnehmen (z.B. gegen Bluthochdruck, Diabetes, Gicht, Rheuma etc.), müssen dies bei der Buchung mitteilen und nehmen auf eigene Gefahr an der Fastenwoche teil. Weiterhin besteht Ausschluss für z. B. Schwangere, Süchtige, psychisch Erkrankte, Diabetiker Typ1 etc.

§ 6 Körperliche Anforderungen

Ist ein Teilnehmer den angegebenen körperlichen Anforderungen einer normal verlaufenden Veranstaltung nicht gewachsen, so liegt das in seiner Verantwortung. Auf Rücksichtnahme, die eine Beeinträchtigung des Verlaufs der Veranstaltung für Mitteilnehmer bedeuten würde, hat er keinen Anspruch. Die Teilnahme an der Veranstaltung geschieht auf eigene Gefahr. Eine Haftung für Schäden während einer Tagesaktivität (z.B. Wandern oder Radfahren) besteht auch dann nicht, wenn der Veranstalter an derselben teilnimmt.

§ 7 Freistellungserklärung

Die angebotenen Seminare findet unter dem Thema Fasten für Gesunde statt. Jeder Teilnehmer trägt die volle Verantwortung für seine Handlungen innerhalb und außerhalb des Seminars. Für Schäden an Eigentum und Gesundheit haftet der Veranstalter nicht. Vor Seminarbeginn bestätigt der Seminarteilnehmer im Teilnehmerbogen, dass er sich für gesund hält und freiwillig und in eigener Verantwortung an diesem Kurs teilnimmt.

§ 8 Haftung, Haftungsbeschränkung

Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, die durch Fremdleistungen entstehen oder die sich aus der Unterbringung eines Vertragspartners ergeben. Hierfür haftet der Fremdleister entsprechend seinen Geschäftsbedingungen. Gewährleistungsansprüche sind gegenüber dem Fremdleister geltend zu machen.
Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht. Die Haftung für vertraglich begründete Schadensersatzansprüche ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Seminarpreises beschränkt, sofern der Veranstalter den Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt hat. Risiken, die sich aus der Teilnahme an Wander-, Fahrradtouren o.Ä. ergeben, sind von der Haftung ausgeschlossen. Der Teilnehmer erklärt mit der Anmeldung, dass er selbst die volle Verantwortung für sein eigenes Handeln während der gesamten Veranstaltung (Seminar und Freizeit) trägt, dass er ausreichend versichert ist und den Veranstalter sowie dessen Erfüllungsgehilfen von etwaigen diesbezüglichen Haftungen freistellt. Schadensersatzansprüche bei Sachschäden müssen innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Veranstaltung gegenüber der Kursleitung geltend gemacht werden. Danach ist die Geltendmachung von Ansprüchen ausgeschlossen.

§ 9 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Greifswald.

Stand: 01.04.2018